Wer sein Dach bzw. Dachgeschoss dämmt, kann sehr viel Energie einsparen. Ohne Mindest-Dämmstandard können bis zu 50% der Gebäudeheizenergie über die Dachfläche, die einen Großteil der Gebäudehülle bildet, abfließen.
Schnelle und effektive Abhilfe leisten Dachboden-Dämmplatten. Dabei handelt es sich um spezielle Verbundplatten aus druckbelastbarem EPS Hartschaum, kombiniert mit einer 19 mm dicken Spanplatte. Diese Dachboden-Platten werden in verschiedenen Schichtdicken und mit zwei verschiedenen Dämmwerten geliefert.
Dachboden-Dämmplatten sind flexibel einsetzbar. Da sie auch als Trockenestrichelement mit normaler Gehbelastung eingesetzt werden können, steht einer sofortigen Nutzung als Trockenboden oder einem späteren Ausbau zum Wohnraum nichts im Wege.
Nach der Energieeinsparverordnung von 2009 besteht für ungedämmte, nicht begehbare Geschossdecken unter ungedämmten Dächern eine sofortige Nachrüstpflicht. Begehbare Decken müssen bis zum 31. Dezember 2011 nachgerüstet werden.
Für Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen gilt die Nachrüstpflicht allerdings erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 01.02.2002. Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.